EBA veröffentlicht „Liste übergeordnetes Netz“

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Mit einer Verspätung von ca. 1 Monat hat das EBA nun am 31.10.2019 die „Liste übergeordnetes Netz“ veröffentlicht. Zur Befahrung dieses Netzes (Schienenwege) benötigen EVU und Halter (§§ 7a, 31 AEG), unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmen (§§ 7a, 2b AEG), eine Sicherheitsbescheinigung – weist die Rechtsanwaltskanzlei Niekamp aus Leipzig hin. Mehr Lesen