Personalübergang: BAG-SPNV veröffentlicht Leitfaden

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Bei einem Betreiberwechsel sollen die Aufgabenträger den Personalübergang anordnen: Das bedeutet, dass bei einem Betreiberwechsel nach dem Gewinn einer Ausschreibung im SPNV das unmittelbar für den Betrieb notwendige Personal des alten Betreibers von dem neuen übernommen werden soll.